Den Plan gibt es schon länger, aber es scheint konkreter zu werden. Wenn man demnächst von einem Zulassungsbezirk in einen anderen zieht, kann man sein liebgewonnenes Kennzeichen mitnehmen. Die Umkennzeichnungspflicht beim Wechsel des Wohnsitzes soll damit entfallen. Geplant ist das Ganze zum 01. Juli 2014, jedoch steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus. In Schleswig-Holstein […]